Asyl & Bleiberecht
Asylverfahren in Österreich


Rechte und Pflichten im Asylverfahren
Einige Rechte
- Asylsuchende haben das Recht auf ein Verfahren entsprechend den hierfür vorgesehen rechtlichen Standards, in dem ihnen gegebenenfalls der entsprechende Schutzstatus erteilt wird.
- Asylsuchende haben (wie alle Menschen) das Recht auf Achtung des Non-Refoulement-Prinzips. Es verbietet die Abschiebung in Staaten, in denen unmenschliche Behandlung oder Folter droht und die Zurückweisung in Länder, in denen ein Asylwerber/eine Asylwerberin verfolgt wird.
- Sie haben ein Recht auf Grundversorgung und auf Rechtsberatung.
Einige Pflichten
- Asylsuchende müssen am Asylverfahren mitwirken, d.h. zu allen Terminen erscheinen, wahrheitsgemäß alle Gründe vorbringen und wenn möglich diese beweisen.
- AsylwerberInnen müssen dem BFA bzw. dem Bundesverwaltungsgericht einen Wechsel ihrer Wohnadresse sofort bekannt geben und sich verfügbar halten.
Quelle: Caritas Österreich. Stand Dezember 2020. Faqs zum Thema Flucht und Asyl
Österreischische Staatsbürgerschaft & Daueraufenthalt EU


Negativer Bescheid & Rückkehr
Solltest du einen ersten negativen Bescheid erhalten, gib noch nicht auf. Einige negative Bescheide der ersten Instanz (BFA) wurden in zweiter Instanz (Bundesverwaltungsgericht) aufgehoben. Hole dir in diesem Fall unbedingt Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten und lass dich gut beraten.
Sollte eine negative Entscheidung in zweiter Instanz vorliegen, muss abgeklärt werden, ob weitere rechtliche Schritte möglich sind und noch Sinn machen. Denn es ist mit hohen Kosten (Anwaltskosten) zu rechnen, wenn man sich in dritter Instanz an den Verfassungsgerichtshof wendet.
Wenn du in dein Heimatland zurückkehren musst oder möchtest, bietet die Caritas dir Hilfe bei der Rückkehr und dem Ankommen im Heimatland (Reintegration). Nach dem ersten negativen Bescheid ist eine Rückkehrberatung verpflichtend. Dabei hast du nichts zu befürchten, es dient nur deiner Information.
Caritas Rückkehrberatung: https://www.caritas.at/rueckkehrhilfe-reintegration/
Telefon: +43 676 33 64 009
Mail: rueckkehrhilfe@caritas-austria.at
Links
Diakonie Flüchtlingsdienst Tirol
Bürgerstraße 21
6020 Innsbruck
+43 512 / 3230728670
beratung.tirol@diakonie.at
Diakonie Flüchtlingsdienst: Diakonie Flüchtlingsdienst
Caritas: Caritas Hilfe dür MigrantInnen und Flüchtlinge
Staat Österreich: Staat Österreich – Betreuung von AsylwerberInnen, Flüchtlingen & MigrantInnen
Bundeskanzleramt: Bundeskanzleramt – Imformation für MigrantInnen
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